Barrierefreiheitserklärung
Lenny Obez (Obez, Lenny Ind., ZDU 0713.634.146, Huy, Belgien) möchte lennyobez.com für möglichst viele Menschen nutzbar machen, auch für Menschen mit Behinderung. Diese Seite beschreibt, was vorhanden ist, was noch nicht vorhanden ist und wie Sie ein Problem melden können.
Barrierefreiheitserklärung
Ein freiwilliger Ansatz
Das belgische Gesetz vom 19. Juli 2018, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 umsetzt, verpflichtet öffentliche Stellen zu einer Barrierefreiheitserklärung. Diese Website wird von einem Selbstständigen betrieben: Sie fällt nicht in diesen Anwendungsbereich, und der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) nimmt Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich davon aus. Kein Gesetz verlangt also diese Seite. Sie wird freiwillig veröffentlicht, in dem für den öffentlichen Sektor vorgesehenen Format, weil Barrierefreiheit zu seriöser Arbeit gehört.
Angestrebter Standard
Die Website strebt die Stufe AA der WCAG 2.2 an (der Standard der europäischen Norm EN 301 549 entspricht den WCAG 2.1 AA, die das angestrebte Niveau einschließt). Die spezifischen Kriterien der WCAG 2.2 werden angewendet, insbesondere die Größe der Touch-Ziele und die Sichtbarkeit des Fokus.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit den WCAG 2.2 Stufe AA. Teilweise Konformität, getestet.
Am 16. Juli 2026 wurde ein interner Audit an 21 Seitenvorlagen in den vier Sprachen der Website durchgeführt (84 Seiten, dunkles Standardthema) sowie an sämtlichen Vorlagen im hellen Thema, mit der Engine axe-core 4.12.1 (Regeln WCAG 2.0/2.1/2.2 Stufen A und AA), abgeglichen mit Lighthouse (Barrierefreiheit: 100/100 auf der Startseite). Automatisierte Tests dieser Art decken etwa 30 bis 40 % der AA-Kriterien ab; sie wurden durch geskriptete technische Prüfungen ergänzt: Überschriftenhierarchie, Landmarken und Sprunglink, Formularbeschriftungen, Textalternativen, Tabulatorreihenfolge, Sichtbarkeit der Fokusanzeige, Größe der Touch-Ziele, deklarierte Sprache und Sprachalternativen, Reflow bei 320 Pixel und Messung des Kontrasts von Texten auf Flächen, die die Werkzeuge nicht auflösen können (durchscheinender Header, Texte auf Bildern), einschließlich der Zustände Hover, Fokus und Auswahl.
Alle bei diesem Audit festgestellten Nichtkonformitäten (588 Elemente mit Verstößen vor den Korrekturen, hauptsächlich die ARIA-Auszeichnung des Buchungskalenders, die Unterscheidbarkeit der Links im Fließtext und mehrere Kontraste des hellen Themas) wurden korrigiert und erneut getestet: null festgestellte Verstöße auf den geprüften Seiten nach der Korrektur.
Es wurde noch kein Audit durch einen zertifizierten Dritten durchgeführt, und es existiert kein Bericht vom Typ VPAT: „teilweise konform“ bleibt daher der ehrliche Status. Der vollständige interne Bericht wird aufbewahrt (Methodik, Verstöße vorher/nachher, Korrekturen Datei für Datei), und ein externer Audit vom Typ AnySurfer ist vorgesehen, sobald die Mittel es erlauben.
Was vorhanden ist
- Gemessene und korrigierte Kontraste. Die Textfarben des Designsystems wurden überprüft und korrigiert, um die Stufe AA zu erreichen, sowohl im dunklen als auch im hellen Thema (der Tertiärtext erreicht zum Beispiel ein Verhältnis von 5,81:1 auf dunklem Hintergrund und der hellblaue Akzent 5,6:1, wo die ursprünglichen Werte scheiterten).
- Reduzierte Animationen auf Wunsch. Wenn Ihr System eine Reduzierung der Animationen anfordert, schaltet ein globaler Mechanismus alle ab, und jede animierte Komponente der Website (rund sechzig erfasste Fälle) wendet dieselbe Regel an.
- Touch-Ziele von 44 Pixel. Das Menü, die Sprachauswahl, die Schaltflächen und die Filtersteuerungen halten eine Mindestgröße von 44 Pixel auf Touchscreens und kleinen Bildschirmen ein.
- Sichtbarer Fokus. Jedes interaktive Element zeigt bei Tastaturbedienung einen sichtbaren Rahmen von 2 Pixel mit zusätzlichem Halo, auf der gesamten Website.
- Vollständige Tastaturnavigation. Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur bedienen. Das mobile Navigationsmenü hält den Fokus, solange es geöffnet ist, und gibt ihn beim Schließen wieder frei.
- Sprunglink. Ein Link „zum Inhalt springen“ ist auf jeder Seite das erste über die Tastatur erreichbare Element.
- Semantisches HTML. Struktur aus nativen Elementen, strenge Überschriftenhierarchie ohne übersprungene Ebene, Alternativtext für grafische Elemente (die Kundenlogos haben ein Textäquivalent für Screenreader).
- Beschriftete Formulare. Jedes Feld hat eine sichtbare und zugeordnete Beschriftung. Die Fehlermeldungen liegen in den vier Sprachen der Website vor, und fehlerhafte Felder werden den assistiven Technologien signalisiert.
- FAQ ohne JavaScript. Die Fragen und Antworten nutzen das native Element
details: Sie funktionieren ohne Skript, über die Tastatur, mit jedem beliebigen Browser. - Dunkles und helles Thema. Das Thema wird serverseitig gerendert (kein Aufblitzen beim Laden) und dem Browser deklariert, der seine eigenen Komponenten anpasst (Bildlaufleisten, Formularfelder).
- Modi mit erzwungenem Kontrast. Die Kontrastthemen von Windows werden seit dem 16. Juli 2026 unterstützt: Die Palette des Systems ersetzt die der Website, und die Formularsteuerungen bleiben sichtbar.
- Grafiken mit begleitendem Text. Die dekorativen Grafiken (Aufschlüsselung eines Tarifs, Kompetenzradar) tragen eine textliche Beschreibung und, für die Zahlenangaben, eine vollständige Textlegende neben dem Visuellen.
Nicht barrierefreie oder nicht geprüfte Inhalte
Im aktuellen Zustand sind die bekannten Einschränkungen die folgenden:
- Keine externe Zertifizierung. Das Ganze beruht auf einer Selbstbewertung. Es können unentdeckte Nichtkonformitäten bestehen.
- Noch keine Tests mit Nutzern assistiver Technologien. Die Screenreader-Prüfungen waren technischer Art, keine realen Nutzungstests.
- Grafiken: weniger feine Erfassung. Die Grafiken (Donut, Radar) bieten eine Textalternative und eine Legende, doch das feine Erkunden der Werte mit dem Screenreader bleibt weniger reichhaltig als das Visuelle.
- Kürzlich eingeführte Seitenübergänge. Die animierten Übergänge zwischen den Bereichen der Website sind eine kürzliche Ergänzung. Sie werden deaktiviert, wenn das System eine Reduzierung der Animationen anfordert, aber ihr Verhalten mit Screenreadern wurde noch nicht eingehend bewertet.
- Herunterladbare Dokumente. Etwaige von der Website aus verlinkte PDF-Dokumente wurden nicht geprüft.
Diese Punkte werden laufend verfolgt und korrigiert; diese Seite wird bei jeder nennenswerten Änderung aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 auf Grundlage eines werkzeuggestützten internen Audits erstellt: axe-core 4.12.1 und Lighthouse an 21 Vorlagen × 4 Sprachen und zwei Themen, geskriptete technische Prüfungen (Überschriften, Landmarken, Beschriftungen, Fokus, Ziele, Reflow, berechnete Kontraste), Korrekturen in den Quelldateien und anschließend ein erneuter Scan als Nachweis. Das Scan-Skript wird im Repository der Website aufbewahrt und bei jeder nennenswerten Änderung erneut ausgeführt.
Rückmeldung und Kontakt
Stoßen Sie auf dieser Website auf ein Hindernis bei der Barrierefreiheit? Melden Sie es, jede Rückmeldung hilft bei der Korrektur.
- E-Mail: accessibilite@lennyobez.com
- Telefon: +32 495 73 31 36
- Post: Obez, Lenny Ind., Rue Ste-Catherine 12/000A, 4500 Huy, Belgien
Sie erhalten eine Antwort innerhalb von 5 Werktagen (Entscheidung vom 16.07.2026). Beschreiben Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite und die verwendete Technologie (Screenreader, Tastaturnavigation, Zoom).
Rechtsbehelfe
Bleibt Ihre Meldung ohne zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an Unia wenden, den unabhängigen interföderalen öffentlichen Dienst für Chancengleichheit. Das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung erfasst die Behinderung und gilt für Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, einschließlich derjenigen eines privaten Anbieters. Der Dienst ist kostenlos.
- Meldung online: unia.be
- Telefon: 0800 12 800 (kostenlos, werktags von 9.30 bis 13 Uhr)
Hinweis: Der föderale Ombudsmann (mediateurfederal.be) bearbeitet die Beschwerden zur Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 2018, jedoch nur für die Websites öffentlicher Stellen. Diese Website gehört nicht dazu; für lennyobez.com ist Unia der zuständige Ansprechpartner.
*Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2026.*