Allgemeine Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen
Obez, Lenny Ind. · Rue Ste-Catherine 12/000A, 4500 Huy, Belgien · ZDU 0713.634.146 · Fassung vom 16. Juli 2026.
Allgemeine Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen
Teil A. Gemeinsame Bestimmungen
Artikel A.1. Identität des Dienstleisters
Diese Website und die darauf angebotenen Dienstleistungen werden betrieben von:
Obez, Lenny Ind. (Einzelunternehmen einer natürlichen Person)
Rue Sainte-Catherine 12/000A, 4500 Huy, Belgien
Unternehmensnummer (BCE): 0713.634.146
MwSt.: BE0713634146
E-Mail: contact@lennyobez.com
Telefon: +32 495 73 31 36
Nachstehend „der Dienstleister". Der Kunde, ob gewerblicher Kunde oder Verbraucher, wird nachstehend „der Kunde" genannt.
Artikel A.2. Begriffsbestimmungen
- Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit gehören (Art. I.1 Nr. 2 WGB).
- Unternehmen oder gewerblicher Kunde: jeder Kunde, der kein Verbraucher ist.
- Leistungen: die vom Dienstleister in seinen drei Tätigkeitsbereichen erbrachten Dienstleistungen: Webentwicklung (Teil B), Fotografie und Video (Teil C), Erkundung und Location-Scouting (Teil D).
- Arbeitsergebnisse: jedes dem Kunden übergebene Ergebnis (Website, Code, Bilder, Scouting-Berichte, Abzüge, Dateien).
- Kostenvoranschlag: das schriftliche Angebot (auch per E-Mail oder über das Formular der Website), das die Leistungen, ihren Preis und ihre besonderen Bedingungen beschreibt.
Artikel A.3. Anwendungsbereich und Rangordnung der Dokumente
A.3.1. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten für jede beim Dienstleister aufgegebene Bestellung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des gewerblichen Kunden, sofern der Dienstleister diese nicht schriftlich angenommen hat.
A.3.2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) die unterzeichnete besondere Vereinbarung, (2) der angenommene Kostenvoranschlag, (3) die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
A.3.3. Gegenüber Verbrauchern lassen die vorliegenden Bedingungen die Rechte unberührt, die ihnen das Gesetz zwingend gewährt. Jede Klausel, die im Sinne der Artikel VI.82 ff. des Wirtschaftsgesetzbuches als missbräuchlich beurteilt würde, gilt als nicht geschrieben, ohne die Gültigkeit der übrigen Klauseln zu berühren. Teil E ergänzt und, soweit erforderlich, berichtigt die übrigen Teile für Verbraucherkunden.
Artikel A.4. Kostenvoranschlag, Bestellung und Vertragsschluss
A.4.1. Jeder Kostenvoranschlag ist ab seiner Versendung 30 Kalendertage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
A.4.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Dienstleister die schriftliche Annahme des Kostenvoranschlags erhält (Unterschrift, Zustimmung per E-Mail oder Bestätigung über die Website) und, sofern eine Anzahlung vorgesehen ist, wenn diese Anzahlung eingeht.
A.4.3. Die auf der Website angegebenen Preise, Fristen und Inhalte (einschließlich des Kostenvoranschlagsrechners) sind unverbindlich und stellen kein festes Angebot dar; nur der Kostenvoranschlag bindet den Dienstleister.
A.4.4. Jede Änderung des Leistungsumfangs nach der Annahme wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten (Inhalt, Preis, Fristen).
Artikel A.5. Preise und MwSt.
A.5.1. Die gewerblichen Kunden mitgeteilten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. Die Verbrauchern mitgeteilten Preise verstehen sich einschließlich MwSt.
A.5.2. Die für den Auftrag anfallenden Kosten (Fahrten über den eingeschlossenen Umkreis hinaus, Lizenzen Dritter, Test-Hosting, spezielles Zubehör, kostenpflichtige Genehmigungen) werden zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn sie im Kostenvoranschlag angekündigt oder vom Kunden schriftlich genehmigt wurden.
Artikel A.6. Anzahlung
A.6.1. Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist, wird bei der Bestellung eine Anzahlung von 40 % fällig. Für Entwicklungsprojekte gilt standardmäßig folgender Zahlungsplan: 40 % bei der Unterzeichnung, 30 % bei der Freigabe des Designs und 30 % bei der Online-Stellung; für die Fotografie beträgt die Anzahlung 30 % (Artikel C.1.1); für die übrigen Leistungen ist der Restbetrag gemäß dem Kostenvoranschlag fällig. Die Anzahlung ist eine auf den Preis anrechenbare Anzahlung und kein Reugeld: Sie verleiht keine Befugnis zum Rücktritt. Die Arbeiten oder die Terminreservierung beginnen erst nach Eingang der Anzahlung.
A.6.2. Die Anzahlung wird mit der letzten Rechnung verrechnet. Ihr Schicksal im Falle einer Stornierung richtet sich nach den Artikeln C.2 (Fotografie), B.2 (Entwicklung) und D.5 (Scouting), unter Beachtung, für Verbraucher, des Erfordernisses ausgewogener Entschädigungen (Artikel E.5).
Artikel A.7. Rechnungsstellung und Zahlung
A.7.1. Die Rechnungen sind per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zahlbar, innerhalb von 30 Kalendertagen ab ihrer Versendung, sofern auf der Rechnung oder im Kostenvoranschlag keine andere Fälligkeit angegeben ist.
A.7.2. Gewerbliche Kunden (B2B).
a) Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit fallen auf die Rechnung von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgesehenen Satz an (10,5 % pro Jahr im 1. Halbjahr 2026), sowie eine pauschale Entschädigung von 40 € für Beitreibungskosten, unbeschadet des Rechts des Dienstleisters, gegen Belege eine angemessene Entschädigung für alle weiteren über diesen Betrag hinausgehenden Beitreibungskosten zu verlangen (Anwaltskosten, Kosten der Inverzugsetzung, externe Beitreibung). Zwischen Unternehmen wird der unbezahlte Saldo außerdem von Rechts wegen um eine Vertragsstrafe von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250 € erhöht, unbeschadet der vorstehenden Zinsen; das Gericht kann sie herabsetzen, wenn sie offensichtlich überhöht ist. Diese Vertragsstrafeklausel gilt nicht für Verbraucher, für die ausschließlich die Beträge und Obergrenzen des Buches XIX des Wirtschaftsgesetzbuches gelten (siehe A.7.3 und E.7).
b) Gemäß demselben Gesetz darf keine vereinbarte Zahlungsfrist 60 Kalendertage überschreiten; jede entgegenstehende Klausel gilt als nicht geschrieben.
c) Der Dienstleister kann jede laufende Leistung (einschließlich des Hostings, gemäß Artikel B.7.6) aussetzen, nachdem eine Inverzugsetzung 14 Kalendertage lang ohne Wirkung geblieben ist. Die Aussetzung befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten: Die Entgelte für wiederkehrende Dienste bleiben bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums geschuldet, da die Aussetzung dem Zahlungsverzug zuzurechnen ist. Endet der Vertrag während dieses Zeitraums, kann der Dienstleister den nicht verbrauchten Teil anteilig erstatten, abzüglich der für die Erbringung des Dienstes bereits aufgewendeten Kosten (Lizenzen, Infrastruktur, aufgewendete Zeit), die ihm verbleiben.
d) Jede Beanstandung einer Rechnung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach ihrem Erhalt schriftlich und mit Begründung mitgeteilt werden; nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als angenommen. Diese Klausel gilt nicht für Verbraucher.
A.7.3. Verbraucherkunden (B2C).
a) Bei Zahlungsverzug versendet der Dienstleister zunächst eine erste kostenlose Mahnung. Für den Zeitraum vor dieser Mahnung und während der Frist von 14 Kalendertagen nach ihrer Versendung sind weder Zinsen noch Entschädigungen geschuldet (die Frist läuft ab dem dritten Werktag nach der postalischen Versendung oder, bei elektronischer Versendung, ab dem folgenden Kalendertag).
b) Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, fallen auf die Schuld Verzugszinsen zu dem in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 vorgesehenen Satz an, berechnet auf den noch geschuldeten Saldo, sowie eine pauschale Entschädigung mit folgenden Obergrenzen: 20 €, wenn der geschuldete Saldo höchstens 150 € beträgt; 30 € zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche zwischen 150,01 € und 500 €; 65 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche über 500 €, mit einem Höchstbetrag von 2.000 €.
c) Der Dienstleister verpflichtet sich im Gegenzug: Bleibt er nach einer schriftlichen Mahnung und einer Frist von 14 Kalendertagen mit der Erfüllung einer Zahlungspflicht gegenüber dem Verbraucher in Verzug (zum Beispiel eine geschuldete Erstattung), schuldet er Zinsen und eine Entschädigung, die auf dieselbe Weise berechnet werden.
Artikel A.8. Mitwirkung des Kunden
A.8.1. Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit, die für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind. Die angekündigten Fristen sind ausgesetzt, solange auf ein vom Kunden beizubringendes Element gewartet wird.
A.8.2. Der Kunde gewährleistet, dass er über die Rechte und Genehmigungen an allen von ihm bereitgestellten Elementen verfügt (Texte, Logos, Bilder, Datenbanken, Orte, zu fotografierende Personen), und stellt den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Gegenüber Verbrauchern ist diese Gewährleistung auf die Elemente beschränkt, die der Verbraucher tatsächlich bereitgestellt oder vorgegeben hat.
Artikel A.9. Geistiges Eigentum und Lizenzvorbehalt
A.9.1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bleibt der Dienstleister Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums an seinen Schöpfungen (spezifischer Code, Design, Fotografien, Videos, Scouting-Berichte), die durch Buch XI des Wirtschaftsgesetzbuches geschützt sind.
A.9.2. Jede Abtretung oder Lizenzierung von Vermögensrechten wird schriftlich festgehalten (Kostenvoranschlag, Vereinbarung oder Rechnung mit Angabe des Umfangs der Rechte) und ist eng auszulegen. Die Übergabe eines Trägers oder einer Datei bewirkt keine Abtretung der Verwertungsrechte.
A.9.3. Lizenzvorbehalt. Die dem Kunden eingeräumten Lizenzen und Abtretungen werden erst mit der vollständigen und endgültigen Zahlung des Preises wirksam. Bis zu dieser Zahlung ist jede Verwertung der Arbeitsergebnisse untersagt. Die vollständige Zahlung gilt als Erteilung der Lizenz in dem im Kostenvoranschlag beschriebenen Umfang.
A.9.4. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Dienstleisters (Namensnennung, Werkintegrität) bleiben ihm erhalten und sind unübertragbar; die Modalitäten ihrer Ausübung können schriftlich geregelt werden.
Artikel A.10. Unterauftragsvergabe
Der Dienstleister kann Subunternehmer einsetzen (Infrastruktur-Hosting, E-Mail-Versanddienste, zweiter Fotograf, Printlabor), bleibt dem Kunden gegenüber jedoch für die Ausführung verantwortlich. Subunternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden gemäß Artikel A.11 eingebunden.
Artikel A.11. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
A.11.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Er führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und schließt mit seinen Auftragsverarbeitern die nach Artikel 28 DSGVO erforderlichen Verträge.
A.11.2. Verarbeitet der Dienstleister Daten im Auftrag des Kunden (zum Beispiel die Daten der Nutzer einer gehosteten Website), handelt er als Auftragsverarbeiter; eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird auf Anfrage geschlossen oder dem Kostenvoranschlag beigefügt.
A.11.3. Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel (autoriteprotectiondonnees.be).
Artikel A.12. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt, während der Vertragsdauer und 2 Jahre nach dessen Ende vertraulich. Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich zugänglich geworden sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Artikel A.13. Haftung
A.13.1. Gemeinsame Bestimmungen. Der Dienstleister führt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines normal umsichtigen und gewissenhaften Fachmanns aus. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Zusage vorliegt (zum Beispiel ein im Kostenvoranschlag beschriebenes messbares Ergebnis), sind seine Verpflichtungen Bemühensverpflichtungen.
A.13.2. Gewerbliche Kunden (B2B).
a) Die Gesamthaftung des Dienstleisters ist, gleich aus welchem Grund, auf den vom Kunden für die betreffende Leistung tatsächlich gezahlten Betrag ohne MwSt. begrenzt oder, für wiederkehrende Dienste (Hosting, Wartung), auf die in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Beträge.
b) Der Dienstleister haftet nicht für mittelbare oder immaterielle Schäden: Verlust von Umsatz, Gewinn, Kundschaft, Daten (über die Wiederherstellung der vertraglich vorgesehenen Sicherungen hinaus), Rufschädigung, Betriebsunterbrechung.
c) Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht: (a) bei Arglist oder vorsätzlichem Verschulden des Dienstleisters oder einer Person, für die er einzustehen hat; (b) bei grobem Verschulden des Dienstleisters oder einer Person, für die er einzustehen hat; (c) bei Tod oder bei Schäden infolge einer Beeinträchtigung des Lebens oder der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit einer Person; (d) außer im Falle höherer Gewalt, bei Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht; (e) in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung verbietet. Sie dürfen in keinem Fall dazu führen, dass der Vertrag seiner Substanz beraubt wird.
d) Verjährung (nur B2B; auf Verbraucher nicht anwendbar). Unbeschadet der gesetzlichen Fristen zwingenden Rechts verjährt jeder Anspruch einer Partei gegen die andere aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm, gleich auf welcher Grundlage, in 12 Monaten ab dem Tag, an dem die anspruchstellende Partei von dem anspruchsbegründenden Sachverhalt Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, und in jedem Fall spätestens 36 Monate nach dem Ende der betreffenden Leistungen. Diese Klausel gilt nicht für Ansprüche wegen Arglist oder vorsätzlichen Verschuldens. Die Parteien erkennen diese Frist als angemessen und ausgewogen an: Sie gilt für beide Parteien in gleicher Weise und beginnt erst mit der Kenntnis des Sachverhalts zu laufen.
A.13.3. Verbraucherkunden (B2C).
a) Gegenüber Verbrauchern haftet der Dienstleister für jeden durch sein Verschulden verursachten unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden. Keine Klausel dieses Vertrags beschränkt oder schließt seine Haftung aus bei Arglist, grobem Verschulden, Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei Tod oder Körperschaden des Verbrauchers.
b) In den übrigen Fällen ist die Haftung des Dienstleisters gegenüber dem Verbraucher auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden begrenzt; diese flexible Begrenzung wird aus Vorsicht vorgeschlagen, da eine aggressive bezifferte Obergrenze die Nichtigkeit nach den Artikeln VI.82 ff. WGB riskieren würde.
Artikel A.14. Höhere Gewalt und veränderte Umstände
A.14.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 5.226 des Zivilgesetzbuches unmöglich geworden ist (dem Schuldner nicht zurechenbare, unvorhersehbare und unvermeidbare Unmöglichkeit der Erfüllung): Naturkatastrophe, großflächiger Ausfall eines Infrastrukturanbieters, schwere Krankheit oder schwerer Unfall des Dienstleisters (Einzelunternehmen einer natürlichen Person), behördliche Entscheidung, bewaffneter Konflikt. Die Verpflichtungen sind für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt; dauert es länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei die betreffende Leistung ohne Entschädigung kündigen, wobei die bereits ausgeführten Leistungen geschuldet bleiben.
A.14.2. Bei einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände, die die Erfüllung im Sinne von Artikel 5.74 des Zivilgesetzbuches übermäßig erschwert, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über die Anpassung des Vertrags.
Artikel A.15. Dauer, Aussetzung und Kündigung
A.15.1. Einmalige Leistungen enden mit ihrer vollständigen Ausführung. Wiederkehrende Dienste (Hosting, Wartung, Support) werden für die im Kostenvoranschlag angegebene Dauer geschlossen und verlängern sich stillschweigend um jeweils gleiche Zeiträume, sofern nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
A.15.2. Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die andere Partei eine schwerwiegende Pflichtverletzung nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach einer schriftlichen Inverzugsetzung behebt.
A.15.3. Im Falle der Kündigung bleiben die bis zum Wirksamkeitsdatum ausgeführten Leistungen und aufgewendeten Kosten geschuldet.
Artikel A.16. Referenzen und Portfolio
A.16.1. Gewerbliche Kunden: Sofern nicht spätestens bei der Lieferung schriftlich widersprochen wird, darf der Dienstleister den Namen des Kunden, sein Logo und eine allgemeine Beschreibung des Auftrags in seinen Referenzen (Website, Fallstudien, Angebote) nennen.
A.16.2. Verbraucherkunden: Jede Verwendung von Bildern oder Elementen, die den Verbraucher identifizieren, im Portfolio erfordert seine vorherige und gesonderte Einwilligung gemäß Artikel C.8.
Artikel A.17. Verschiedenes
A.17.1. Beweis. Der E-Mail-Verkehr und die Aufzeichnungen der Website-Formulare sind zwischen den Parteien zugelassene Beweismittel, ohne dem Verbraucher die Beweismittel des allgemeinen Rechts zu nehmen.
A.17.2. Teilnichtigkeit. Die Nichtigkeit einer Klausel berührt die übrigen Klauseln nicht; die nichtige Klausel wird, soweit möglich, durch eine gültige Klausel mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung ersetzt, außer gegenüber Verbrauchern, wenn das Gesetz die ersatzlose Streichung der missbräuchlichen Klausel vorschreibt.
A.17.3. Abtretung. Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters abtreten. Der Dienstleister darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung seiner Geschäftstätigkeit abtreten, sofern der Kunde davon unterrichtet wird; der Verbraucher kann in diesem Fall die wiederkehrenden Dienste kostenlos kündigen.
A.17.4. Änderung der Bedingungen. Für wiederkehrende Dienste kann der Dienstleister die vorliegenden Bedingungen mit schriftlicher Mitteilung 30 Kalendertage vor dem Inkrafttreten ändern; der Kunde kann vor diesem Datum kostenlos kündigen, wenn er die Änderung ablehnt.
A.17.5. Sprachen. Die vorliegenden Bedingungen werden auf Französisch, Englisch, Niederländisch und Deutsch veröffentlicht. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen hat die französische Fassung Vorrang, unbeschadet der zwingenden Rechte des Verbrauchers.
Artikel A.18. Anwendbares Recht, Schlichtung und Gerichtsstand
A.18.1. Der Vertrag unterliegt belgischem Recht.
A.18.2. Beanstandungen. Jede Beanstandung kann an contact@lennyobez.com gerichtet werden. Der Dienstleister bestätigt den Eingang und antwortet innerhalb einer angemessenen Frist.
A.18.3. Schlichtung (Verbraucher). Stellt die Antwort des Dienstleisters den Verbraucher nicht zufrieden, kann er sich an den Verbraucherschlichtungsdienst wenden:
- Adresse: Boulevard du Roi Albert II 8, Briefkasten 1, 1000 Brüssel
- Telefon: 02 702 52 20
- E-Mail: contact@mediationconsommateur.be
- Website: mediationconsommateur.be
Die Inanspruchnahme der Schlichtung ist für den Verbraucher freiwillig und kostenlos; sie nimmt ihm nicht das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten. (Die europäische OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 endgültig geschlossen und wird bewusst nicht mehr erwähnt.)
A.18.4. Gerichtsstand. Für Streitigkeiten zwischen Unternehmen sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich zuständig, insbesondere das Unternehmensgericht Lüttich, Abteilung Huy, unbeschadet des Rechts des Dienstleisters, vor dem Gericht des Sitzes des Kunden zu klagen. Für Streitigkeiten mit einem Verbraucher bestimmt sich das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere Artikel 624 Nr. 1, 2 und 4 des Gerichtsgesetzbuches; die vorliegende Klausel weicht von diesen Regeln nicht ab.
Teil B. Webentwicklung, verwaltetes Hosting, Wartung und Support
Artikel B.1. Gegenstand
Der Dienstleister konzipiert, entwickelt, veröffentlicht, hostet und wartet Websites und Webanwendungen gemäß dem im Kostenvoranschlag beschriebenen Umfang.
Artikel B.2. Umfang, Phasen und Projektstornierung
B.2.1. Der Kostenvoranschlag beschreibt die Funktionen, die Anzahl der Seiten oder Vorlagen, die Sprachen, die eingeschlossenen Leistungen (Design, Integration, Inhalt, technisches SEO) und das, was ausgeschlossen ist. Was nicht erwähnt ist, ist nicht eingeschlossen.
B.2.2. Das Projekt verläuft in Phasen (Konzeption, Design, Entwicklung, Abnahmeprüfung, Online-Stellung). Die schriftliche Freigabe einer Phase schließt diese ab; spätere Änderungen erfolgen über einen Nachtrag.
B.2.3. Beendet der Kunde das Projekt vor seinem Abschluss ohne Pflichtverletzung des Dienstleisters, sind die ausgeführten Phasen und die begonnenen Arbeiten anteilig geschuldet, mindestens jedoch in Höhe der Anzahlung. Für Verbraucher entspricht die Entschädigung den bereits erbrachten Leistungen und den tatsächlich aufgewendeten Kosten, und Artikel E.5 (Gegenseitigkeit) findet Anwendung.
Artikel B.3. Fristen
Die Lieferfristen sind für gewerbliche Kunden unverbindlich, sofern im Kostenvoranschlag keine feste Zusage erfolgt. Gegenüber Verbrauchern liefert der Dienstleister innerhalb der vereinbarten Frist oder, in Ermangelung einer solchen, innerhalb einer angemessenen Frist; bei erheblicher Überschreitung kann der Verbraucher eine angemessene Nachfrist setzen und anschließend den Vertrag auflösen, wenn die Lieferung nicht erfolgt.
Artikel B.4. Abnahmeprüfung und Abnahme
B.4.1. Bei der Lieferung jeder Phase oder der vollständigen Website verfügt der Kunde über 10 Werktage, um zu testen und seine Vorbehalte schriftlich mitzuteilen.
B.4.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Vorbehalt oder nimmt der Kunde die Website in Betrieb, gilt die Lieferung für gewerbliche Kunden als angenommen. Verbrauchern nimmt das Ausbleiben einer Reaktion nicht die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit (Artikel E.4).
B.4.3. Reproduzierbare Fehler, die während der Abnahmeprüfung gemeldet werden und in den Leistungsumfang fallen, werden kostenlos behoben.
Artikel B.5. Korrekturgarantie und Weiterentwicklungen
B.5.1. Der Dienstleister behebt kostenlos reproduzierbare, seinem Code zuzurechnende Fehler, die innerhalb von 90 Kalendertagen nach der Abnahme gemeldet werden.
B.5.2. Nicht abgedeckt sind: funktionale Weiterentwicklungen, Fehler, die durch eine Änderung durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, Erweiterungen oder Dienste Dritter sowie die Weiterentwicklung von Browsern und Plattformen nach der Lieferung.
B.5.3. Für Verbraucher tritt diese gewerbliche Garantie zur gesetzlichen Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Artikel E.4) hinzu und ersetzt sie nicht.
Artikel B.6. Lizenzen an Code und Schöpfungen
B.6.1. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung (Artikel A.9.3) erhält der Kunde an den speziell für ihn erstellten Entwicklungen eine ausschließliche, weltweite Nutzungslizenz für die Dauer der Rechte zum Zweck des Betriebs seiner Website oder seiner Anwendung, oder die im Kostenvoranschlag beschriebene Abtretung, wenn dieser sie ausdrücklich vorsieht.
B.6.2. Die vorbestehenden generischen Elemente des Dienstleisters (Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbare Bausteine, Werkzeuge) bleiben sein Eigentum; der Kunde erhält daran eine nicht ausschließliche, auf die Bedürfnisse des Projekts beschränkte Nutzungslizenz.
B.6.3. Open-Source-Komponenten unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen, zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Lizenzen für Dienste Dritter (Schriften, Stockbilder, Erweiterungen) werden im Namen des Kunden abgeschlossen oder weiterberechnet.
Artikel B.7. Verwaltetes Hosting
B.7.1. Der Dienstleister stellt ein verwaltetes Hosting auf der Infrastruktur professioneller Anbieter bereit (insbesondere AWS, Region EU), die er im Auftrag des Kunden administriert. Der Hosting-Vertrag ist vom Entwicklungsprojekt getrennt und wird wiederkehrend in Rechnung gestellt.
B.7.2. Serviceniveau. Der Dienstleister übernimmt eine Bemühensverpflichtung: Aufrechterhaltung des Betriebszustands, Einspielen der Sicherheitsupdates des von ihm administrierten Software-Stacks, Überwachung. Eine absolute Verfügbarkeit wird nicht garantiert; geplante Wartungsunterbrechungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt und außerhalb der Hauptnutzungszeiten angesetzt.
B.7.3. Sicherungen. Sicherungen werden mit der im Kostenvoranschlag angegebenen Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer erstellt (standardmäßig: täglich, Aufbewahrung 14 Tage). Die Wiederherstellung nach einem Verschulden des Dienstleisters ist kostenlos; eine aus anderem Grund beantragte Wiederherstellung wird zum geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt.
B.7.4. Nutzung. Dem Kunden ist es untersagt, das Hosting für rechtswidrige Inhalte oder Tätigkeiten, für den Versand unerwünschter Nachrichten oder auf eine Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder die Stabilität der Infrastruktur gefährdet. In dringenden Fällen (Angriff, offensichtlich rechtswidriger Inhalt) kann der Dienstleister den Zugang sofort aussetzen und unterrichtet den Kunden unverzüglich; in den übrigen Fällen wird zuvor eine Inverzugsetzung zugestellt.
B.7.5. Reversibilität. Am Ende des Hosting-Vertrags übergibt der Dienstleister dem Kunden, auf spätestens 30 Kalendertage nach dem Ende gestellten Antrag, eine verwertbare Kopie der Daten und Dateien der Website (Standardexport). Nach Ablauf von 60 Kalendertagen nach Vertragsende werden die Daten gelöscht.
B.7.6. Aussetzung bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug richtet sich die Aussetzung des Hostings nach Artikel A.7.2 c) (B2B) oder darf, für Verbraucher, erst nach der ersten kostenlosen Mahnung, dem Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen und einer ausdrücklichen Warnung vor der bevorstehenden Aussetzung erfolgen.
Artikel B.8. Wartung und Support
B.8.1. Der im Kostenvoranschlag beschriebene Wartungsvertrag umfasst: korrektive Updates und Sicherheitsupdates, kleine Änderungen im Rahmen des im Kostenvoranschlag vereinbarten Umfangs (ohne Angabe: 1 Stunde pro Monat), Unterstützung per E-Mail.
B.8.2. Der Support wird an belgischen Werktagen geleistet: montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Die Anfragen werden je nach Dringlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet; etwaige angestrebte Reaktionszeiten sind im Kostenvoranschlag angegeben und stellen Ziele dar, keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
B.8.3. Nicht verbrauchte Stunden werden nicht übertragen, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.
Artikel B.9. Domainnamen und Dienste Dritter
B.9.1. Domainnamen werden im Namen des Kunden registriert, der deren Inhaber bleibt. Der Dienstleister fungiert als technischer Kontakt. Es gelten die Regeln der Register (DNS Belgium, ICANN, nationale Register); der Dienstleister haftet weder für Entscheidungen der Register noch für den Verlust einer Domain infolge einer dem Kunden zuzurechnenden unterbliebenen Verlängerung.
B.9.2. In die Website integrierte Dienste Dritter (Zahlung, Kartendienste, E-Mailing, Statistiken) werden zu den Bedingungen ihrer Anbieter bereitgestellt; der Dienstleister haftet weder für deren Verfügbarkeit noch für die Änderung ihrer Bedingungen oder Tarife.
Artikel B.10. Sicherheit und Suchmaschinenpositionierung
B.10.1. Der Dienstleister wendet die zum Zeitpunkt der Lieferung angemessenen bewährten Sicherheitspraktiken an. Da kein System unverwundbar ist, garantiert er nicht das Ausbleiben von Angriffen. Der Kunde bleibt für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und der von ihm delegierten Zugänge verantwortlich.
B.10.2. Weder eine Positionierung in Suchmaschinen noch ein bestimmtes Besucheraufkommen wird garantiert.
Teil C. Fotografie und Video (einschließlich Drohnenaufnahmen)
Artikel C.1. Reservierung
C.1.1. Der Termin einer Session oder einer Reportage ist mit dem Eingang der im Kostenvoranschlag vorgesehenen Anzahlung (30 %) reserviert. Die Reservierung blockiert den Termin zum ausschließlichen Vorteil des Kunden.
C.1.2. Bei Leistungen mit festem Datum (Hochzeit, Veranstaltung) ist der Restbetrag spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin zahlbar, sofern nichts anderes angegeben ist.
Artikel C.2. Stornierung und Verschiebung durch den Kunden
C.2.1. Staffelung
- Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich der bereits aufgewendeten Kosten;
- Stornierung zwischen 30 und 14 Kalendertagen vor dem Termin: die Anzahlung verbleibt beim Dienstleister;
- Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises sind geschuldet;
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises sind geschuldet, abzüglich der nicht aufgewendeten Kosten.
C.2.2. Eine mindestens 14 Kalendertage vor dem Termin beantragte Verschiebung ist einmal kostenlos, vorbehaltlich der Verfügbarkeiten; weitere Verschiebungen werden wie eine Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt.
C.2.3. Für Verbraucher gelten diese Entschädigungen nur insoweit, als sie nicht offensichtlich außer Verhältnis zum tatsächlichen Schaden stehen (Verlust des Termins, Vorbereitung, aufgewendete Kosten), und ihnen steht die Gegenleistung des Artikels C.3 gegenüber.
Artikel C.3. Stornierung durch den Dienstleister
C.3.1. Storniert der Dienstleister aus einem ihm zurechenbaren Grund, erstattet er sämtliche gezahlten Beträge und zahlt Verbrauchern eine Entschädigung in der Höhe, die die Staffelung C.2.1 in derselben zeitlichen Situation dem Kunden auferlegt hätte, es sei denn, er bietet eine gleichwertige Ersatzlösung an (ein zumutbar naher anderer Termin oder ein qualifizierter Ersatzfotograf). Lehnt der Kunde eine solche Lösung ohne berechtigten Grund ab, bleibt nur die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge geschuldet, ohne zusätzliche Entschädigung.
C.3.2. Bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt (Artikel A.14), insbesondere Krankheit oder Unfall, bietet der Dienstleister vorrangig eine Verschiebung oder einen Ersatz an; kommt keine Einigung zustande, werden die gezahlten Beträge vollständig erstattet, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung.
Artikel C.4. Ablauf der Leistung
C.4.1. Der Dienstleister behält die künstlerische und technische Leitung der Aufnahme innerhalb des mit dem Kunden festgelegten Rahmens (Briefing, Moodboard, Liste der Schlüsselmomente).
C.4.2. Der Kunde beschafft die Zugangsgenehmigungen für die von ihm gewählten privaten Orte und trägt etwaige Eintrittsgelder; Artikel D.3 gilt entsprechend, wenn der Dienstleister die Genehmigungen übernimmt.
C.4.3. Leistungen im Freien: Bei Wetterbedingungen, die mit der Leistung oder der Sicherheit unvereinbar sind, wird die Session in gegenseitigem Einvernehmen kostenlos verschoben. Bei Leistungen mit einmaligem Datum (Hochzeit, Veranstaltung) passt der Dienstleister die Aufnahme den Bedingungen des Tages an.
Artikel C.5. Lieferung, Auswahl und Dateien
C.5.1. Die Bilder werden in digitaler Form geliefert (Galerie oder Download), innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist, andernfalls: Richtfrist von zwei bis drei Wochen für eine Session (entsprechend den auf der Website angekündigten Fristen), mit Lieferung spätestens nach sechs Wochen; für eine lange Reportage mit festem Datum (Hochzeit, Veranstaltung) Richtfrist von sechs Wochen, Lieferung spätestens nach acht Wochen.
C.5.2. Die Auswahl der gelieferten Bilder (Editing) unterliegt dem fachlichen Urteil des Dienstleisters; eine etwaig vereinbarte Mindestanzahl von Bildern ist im Kostenvoranschlag angegeben. Nicht ausgewählte Bilder werden weder geliefert noch über die Frist des Artikels C.9 hinaus aufbewahrt.
C.5.3. Rohdateien (RAW) werden nicht geliefert; sie sind Arbeitsmaterial des Dienstleisters. Jede Überlassung von Rohdateien bedarf einer gesonderten, entgeltlichen schriftlichen Vereinbarung.
Artikel C.6. Retusche und Integrität der Bilder
C.6.1. Die gelieferten Bilder werden im Stil des Dienstleisters entwickelt und retuschiert, wie er in seinem Portfolio gezeigt wird; der Stil stellt keine Vertragswidrigkeit dar.
C.6.2. Dem Kunden ist es untersagt, die gelieferten Bilder ohne schriftliche Zustimmung wesentlich zu verändern (starker Beschnitt, Filter, Retusche durch Dritte oder durch generative KI), da die Integrität des Werks zum Urheberpersönlichkeitsrecht des Urhebers gehört.
Artikel C.7. Urheberrechte und Lizenzen an den Bildern
C.7.1. Der Dienstleister ist Urheber der Bilder und behält deren Vermögens- und Persönlichkeitsrechte (Buch XI WGB). Der Kunde erhält mit der vollständigen Zahlung (Artikel A.9.3) die im Kostenvoranschlag beschriebene Lizenz.
C.7.2. Fehlt eine Angabe im Kostenvoranschlag:
- Verbraucherkunde: Lizenz zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung, weltweit und für die Dauer der Rechte (persönliche Drucke, Teilen in der Familie und auf persönlichen Konten sozialer Netzwerke), ohne Recht zur Unterlizenzierung oder zum Weiterverkauf;
- Gewerblicher Kunde: Lizenz zur Nutzung für die eigene Kommunikation (Website, soziale Netzwerke, Broschüren) für die im Kostenvoranschlag angegebene Dauer und das dort angegebene Gebiet; jede andere Verwertung (bezahlte Werbung, Weiterverkauf, Übertragung an Dritte, Presse) bedarf einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.
C.7.3. Jede weitergehende Abtretung von Vermögensrechten bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, die die Verwertungsarten, die Dauer, das Gebiet und die Vergütung festlegt, und ist eng auszulegen (Art. XI.167 WGB).
C.7.4. Die Nennung des Credits „Photo : Lenny Obez · lennyobez.com" wird für Online-Nutzungen erbeten, soweit sie zumutbar ist, außer wenn der Kostenvoranschlag eine kommerzielle Lizenz gewährt, die von der Credit-Pflicht befreit.
Artikel C.8. Recht am eigenen Bild
C.8.1. Die Aufnahme und jede Nutzung des Bildes einer identifizierbaren Person erfordern deren Einwilligung (Art. XI.174 WGB); diese doppelte Einwilligung (Aufnahme und Nutzung) gilt für den Dienstleister wie für den Kunden.
C.8.2. Der Kunde, der eine Leistung unter Beteiligung Dritter bestellt (Hochzeitsgäste, Mitarbeiter, Modelle, Minderjährige), gewährleistet, diese Personen informiert und, soweit erforderlich, deren Einwilligung oder die der Träger der elterlichen Gewalt für Minderjährige eingeholt zu haben.
C.8.3. Die Nutzung der Bilder des Kunden oder identifizierbarer Dritter im Portfolio, in sozialen Netzwerken oder bei Wettbewerben des Dienstleisters erfordert eine gesonderte schriftliche Einwilligung (eigenes Ankreuzfeld im Kostenvoranschlag oder separates Dokument), die ohne Auswirkung auf den Preis verweigert und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, wobei der Widerruf die bereits erfolgten Nutzungen (vorhandene gedruckte Exemplare) nicht berührt.
Artikel C.9. Aufbewahrung der Dateien
Die gelieferten Bilder werden 12 Monate nach der Lieferung aufbewahrt, als Service und ohne Archivierungspflicht darüber hinaus. Der Kunde lädt seine Bilder ab der Lieferung herunter und sichert sie. Nach Ablauf dieser Frist begründet die Löschung der Dateien keinen Entschädigungsanspruch.
Artikel C.10. Abzüge und Druckerzeugnisse
C.10.1. Abzüge, Alben und Druckerzeugnisse werden nach den vom Kunden freigegebenen Dateien angefertigt; zumutbare Wiedergabeunterschiede zwischen Bildschirm und Papier stellen keinen Mangel dar.
C.10.2. Diese nach den Spezifikationen des Kunden angefertigten oder eindeutig personalisierten Produkte unterliegen nicht dem Widerrufsrecht (Artikel E.3.3). Für Verbraucher gilt für sie die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von zwei Jahren (Artikel E.4).
Artikel C.11. Drohnenaufnahmen
C.11.1. Die Flüge erfolgen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und der belgischen Vorschriften (Königlicher Erlass vom 8. November 2020), in den anwendbaren Unterkategorien der Kategorie „offen". Der Dienstleister ist Inhaber des von der belgischen Zivilluftfahrtbehörde (FÖD Mobilität und Transportwesen) ausgestellten Fernpiloten-Zeugnisses A1/A3 mit der Nummer BEL-RP-x8rvdlvpqu90, gültig bis zum 16. Juli 2031.
C.11.2. Die Durchführbarkeit eines Fluges hängt von den geografischen UAS-Gebieten, etwaigen Genehmigungen (spezielle Kategorie, kontrollierte Zonen) und den Bedingungen des Tages ab. Wird eine Genehmigung verweigert oder kann sie nicht fristgerecht eingeholt werden, wird die Drohnenleistung ohne Entschädigung auf beiden Seiten storniert, und die für diesen Teil gezahlten Beträge werden erstattet.
C.11.3. Sicherheit und Wetter. Der Fernpilot beurteilt allein, vor und während des Fluges, ob die Bedingungen (Wind, Regen, Sicht, anwesende Personen) ein sicheres und vorschriftsmäßiges Fliegen erlauben. Die Weigerung zu fliegen oder der Abbruch eines Fluges aus diesen Gründen stellt keine Nichterfüllung dar; der Flug wird kostenlos verschoben oder, wenn keine Verschiebung möglich ist, wird der Drohnenteil erstattet.
C.11.4. Der Kunde informiert den Dienstleister über jede ihm bekannte Einschränkung des Geländes (Nähe eines Flugplatzes, sensibler Standort, Eigentum Dritter) und holt die Zustimmung der Bewohner der beim Start und bei der Landung überflogenen privaten Grundstücke ein.
Teil D. Erkundung und Location-Scouting
Artikel D.1. Gegenstand
Der Dienstleister führt Location-Scouting-Aufträge für Foto-, Video-, Event- oder Redaktionsproduktionen durch: Identifizierung von Orten, die dem Briefing entsprechen, Besichtigungen, Scouting-Aufnahmen, praktische Erhebungen (Zugang, Licht, zeitliche oder saisonale Einschränkungen, sicherheitsrelevante Hinweise) und Übergabe eines Berichts.
Artikel D.2. Arbeitsergebnisse und Lizenz
D.2.1. Der Scouting-Bericht (Ortsdatenblätter, Scouting-Fotos, Koordinaten, praktische Hinweise) wird in dem im Kostenvoranschlag vereinbarten Format und innerhalb der dort vereinbarten Frist übergeben.
D.2.2. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung des Berichts und der Scouting-Fotos, beschränkt auf seinen internen Bedarf für die im Kostenvoranschlag genannte Produktion. Der Weiterverkauf, die Veröffentlichung oder die Weitergabe des Berichts oder der Ortskoordinaten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
D.2.3. Scouting-Fotos sind Arbeitsdokumente, keine zur Veröffentlichung bestimmten Werke; ihre Qualität ist an diesem Maßstab zu messen.
Artikel D.3. Zugang und Genehmigungen
D.3.1. Das Scouting gilt weder als Zugangs- noch als Drehgenehmigung. Sofern der Kostenvoranschlag dem Dienstleister keinen ausdrücklichen Auftrag dazu erteilt, obliegt die Einholung der Genehmigungen (Eigentümer, Verwalter, Gemeindebehörden, Verwalter von Naturgebieten) dem Kunden.
D.3.2. Der Dienstleister ermutigt weder zum Zugang zu Orten ohne Genehmigung, noch praktiziert er ihn. Er kann es ablehnen, einen Ort zu scouten, zu dokumentieren oder zu empfehlen, dessen Zugang rechtswidrig oder gefährlich wäre, ohne dass diese Ablehnung eine Nichterfüllung darstellt.
Artikel D.4. Richtigkeit der Angaben und Haftung
D.4.1. Die Angaben des Berichts geben den Zustand des Ortes am Tag der Besichtigung wieder. Orte verändern sich (Bauarbeiten, Schließung, Eigentümerwechsel, Vegetation, Wetter); der Kunde überprüft die kritischen Punkte, bevor er seine Produktion in Gang setzt.
D.4.2. Der Dienstleister haftet weder für die Produktionsentscheidungen, die der Kunde auf der Grundlage des Berichts trifft, noch für die Kosten, die der Kunde gegenüber Dritten eingeht.
Artikel D.5. Stornierung und Geländebedingungen
D.5.1. Vom Kunden stornierte Scouting-Aufträge werden wie folgt abgerechnet: bereits erbrachte Leistungen und aufgewendete Kosten sind geschuldet, zuzüglich der Anzahlung, die beim Dienstleister verbleibt, wenn die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Auftrag erfolgt. Die Gegenseitigkeit des Artikels E.5 gilt für Verbraucher.
D.5.2. Wenn die Geländebedingungen oder das Wetter eine sinnvolle oder sichere Besichtigung verhindern, wird die Besichtigung in gegenseitigem Einvernehmen kostenlos verschoben.
Artikel D.6. Vertraulichkeit der Orte
D.6.1. Jede Partei behandelt die genauen Koordinaten der gescouteten Orte vertraulich. Der Kunde veröffentlicht sie nicht (auch nicht über Geolokalisierungs-Metadaten) ohne schriftliche Zustimmung.
D.6.2. Dem Dienstleister steht es frei, die Orte seiner Scouting-Datenbank anderen Kunden anzubieten; an den gescouteten Orten wird keine Exklusivität eingeräumt.
Teil E. Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
Artikel E.1. Vorrang
Die Bestimmungen dieses Teils haben für Verbraucher Vorrang vor jeder anderen, weniger günstigen Klausel der vorliegenden Bedingungen. Die zwingenden Rechte der Verbraucher (Bücher VI und XIX WGB, gesetzliche Gewährleistung, Beweisrecht) werden durch die vorliegenden Bedingungen niemals eingeschränkt.
Artikel E.2. Vorvertragliche Information
Vor jeder Bestellung im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen erhält der Verbraucher die vom Wirtschaftsgesetzbuch vorgeschriebenen Informationen: Merkmale der Dienstleistung, Identität und Kontaktdaten des Dienstleisters, Gesamtpreis einschließlich MwSt. oder Berechnungsweise, Zahlungs- und Ausführungsmodalitäten, Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen, Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts und gesetzliche Gewährleistungen.
Artikel E.3. Widerrufsrecht
E.3.1. Grundsatz. Für jeden im Fernabsatz (Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag verfügt der Verbraucher über eine Frist von 14 Kalendertagen, um ohne Angabe von Gründen zu widerrufen: ab Vertragsschluss bei Dienstleistungen, ab Erhalt bei Waren. Achtung: Abzüge, Alben und Druckerzeugnisse nach den Bildern des Kunden sind personalisierte Waren, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind (siehe C.10.2 und E.3.3, Art. VI.53 Nr. 3); sie sind hier nicht gemeint. Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige Erklärung (E-Mail an contact@lennyobez.com) oder über das Formular im Anhang. Der Dienstleister erstattet alle erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels.
E.3.2. Ausführung vor Ablauf der Frist. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Ausführung einer Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt (zum Beispiel eine Fotosession oder der Start eines Webprojekts vor Ablauf der 14 Tage), bleibt er im Falle des Widerrufs verpflichtet, einen Betrag zu zahlen, der im Verhältnis zu den bereits erbrachten Leistungen steht. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist, wenn die Ausführung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und seiner Kenntnisnahme begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht nach der vollständigen Ausführung verliert.
E.3.3. Ausnahmen. Das Widerrufsrecht gilt insbesondere nicht:
- für Dienstleistungen, die unter den Bedingungen des Artikels E.3.2 vollständig erbracht wurden;
- für Waren, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig personalisiert sind: Abzüge, Alben, Druckerzeugnisse nach seinen Bildern;
- für die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden (als Download gelieferte Dateigalerie), deren Ausführung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme vom Verlust seines Widerrufsrechts begonnen hat (Art. VI.53 Nr. 13 des Wirtschaftsgesetzbuches).
E.3.4. Diese Regeln und das Formular im Anhang werden in den Bestellablauf der Website integriert (Ankreuzfeld für die ausdrückliche Zustimmung zur vorzeitigen Ausführung, Ankreuzfeld für die Kenntnisnahme vom Verlust des Rechts).
Artikel E.4. Gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit
E.4.1. Waren (Abzüge, Alben, physische Datenträger): Der Verbraucher genießt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab der Lieferung (Art. 1649bis ff. des alten Zivilgesetzbuches). Jede Vertragswidrigkeit, die innerhalb dieser Frist auftritt, gilt als zum Zeitpunkt der Lieferung bestehend, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird. Der Verbraucher hat, in der vom Gesetz vorgesehenen Reihenfolge, Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, danach auf Preisminderung oder Auflösung.
E.4.2. Digitale Inhalte und Dienstleistungen (gelieferte Website, digitale Galerie, Online-Dienste): Es gilt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Titel VIbis des Buches III des alten Zivilgesetzbuches, Gesetz vom 20. März 2022). Bei fortlaufender Bereitstellung (Hosting, Wartung) haftet der Dienstleister für Vertragswidrigkeiten, die während der gesamten Dauer der Bereitstellung auftreten.
E.4.3. Die Zahlungsfrist oder die vertragliche Abnahme schränken diese Gewährleistungen nicht ein.
Artikel E.5. Ausgewogenheit der Entschädigungen
Jeder pauschalen Entschädigung, die dem Verbraucher durch die vorliegenden Bedingungen auferlegt wird, steht eine gleichwertige Entschädigung zulasten des Dienstleisters gegenüber, wenn dieser dieselbe Verpflichtung verletzt (Artikel A.7.3 c) und C.3.1). Keine Entschädigung zulasten des Verbrauchers darf offensichtlich außer Verhältnis zum tatsächlichen Schaden des Dienstleisters stehen.
Artikel E.6. Wiederkehrende Dienste
Wiederkehrende Dienste (Hosting, Wartung) werden für eine erste Vertragsbindung von 12 Monaten geschlossen. Verbraucher können sie nach der ersten Verlängerung jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, ohne Auflösungsentschädigung.
Artikel E.7. Zahlungsrückstände
Die Behandlung von Zahlungsrückständen von Verbrauchern (erste kostenlose Mahnung, Frist von 14 Kalendertagen, Obergrenzen für Zinsen und Entschädigungen) ist in Artikel A.7.3 beschrieben und folgt Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches.
Artikel E.8. Beanstandungen, Schlichtung und Gerichtsstand
E.8.1. Kundendienst: contact@lennyobez.com, +32 495 73 31 36.
E.8.2. Kommt keine gütliche Lösung zustande, kann der Verbraucher kostenlos den Verbraucherschlichtungsdienst anrufen (Kontaktdaten in Artikel A.18.3).
E.8.3. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Gerichtsgesetzbuch (Artikel A.18.4); belgisches Recht findet Anwendung, ohne dem in einem anderen Staat der Union ansässigen Verbraucher die zwingenden Schutzbestimmungen seines Wohnsitzes zu nehmen.
Anhang. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Obez, Lenny Ind., Rue Ste-Catherine 12/000A, 4500 Huy, Belgien, contact@lennyobez.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Datum:
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.